Kein Euro für Pseudo

01.12.2020

VDGN unterstützt Volksinitiative und fordert: Grundstückseigentümer mit Zehn-Jahres-Regel von Beiträgen für Scheinerschließungen befreien

In Brandenburg müssen Anwohner jahrzehntelang existierender Straßen tausende Euro Erschließungsbeiträge zahlen, wenn die Piste vor ihrer Haustür ausgebaut und damit angeblich erstmals hergestellt wird. Damit muss endlich Schluss sein.

Deshalb stellt der VDGN die ganz klare Forderung an die Landespolitik:

Für Straßen, die bereits länger als zehn Jahre für den Verkehr genutzt werden, dürfen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Das gilt für alle Straßen, die so beschaffen sind, dass die Anliegergrundstücke mit Kraftfahrzeugen – speziell auch den Fahrzeugen von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgungsdiensten – erreicht werden können.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Die von diesen Pseudo-Erschließungsbeiträgen Betroffenen wohnen schon lange in ihren Häusern. Es geht um alte Bestandsstraßen in längst bebauten Gebieten, die seit Jahrzehnten durch den öffentlichen Verkehr genutzt werden.   Problemlos gelangen die Fahrzeuge der Post und der Müllentsorgung zu ihrem Haus – im Notfall auch der Rettungsdienst. Und doch sollen die Anlieger nun saftige Erschließungsbeiträge zahlen. Das darf nicht sein, denn mit einer tatsächlichen Erschließung, die ein Grundstück oder ein gesamtes Gebiet bebaubar macht, und deshalb zu Recht beitragspflichtig ist, hat das nichts mehr zu tun.

Für die betroffenen Grundstückseigentümer stellen diese Baumaßnahmen lediglich eine Verbesserung der Verkehrsanbindung dar, die als Straßenausbaumaßnahme in Brandenburg nicht mehr beitragspflichtig ist. So haben es die Landtagsabgeordneten beschlossen und dazu müssen sie stehen.

Deshalb muss Brandenburg jetzt von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen, die es den Bundesländern ermöglicht, eigene Regelungen bei den Erschließungsbeiträgen zu treffen und ihren Missbrauch zu verhindern. Auf diesem Wege kann die Zehn-Jahres-Regel im Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg verankert werden. Dazu brauchen die Abgeordneten den Druck der Bürger. Das hat sich schon bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gezeigt.

Deshalb unterstützt der VDGN das Anliegen der jetzt von den Freien Wählern gestarteten Volksinitiative zur Abschaffung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt wurden. Darüber hinaus wird der VDGN seine Forderung nach der Zehn-Jahres-Regel direkt und immer wieder an die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags richten.“

Den dpa-Beitrag dazu finden Sie unter anderem in der Süddeutschen Zeitung vom 1. Dezember 2020 oder auch in der Lausitzer Rundschau.