Halberstadt: Linkspartei betreibt Exmittierung von Ostdeutschen aus ihren Wohnungen

18.11.2008

Kontenpfändung und andere Zwangsmaßnahmen gegen Bewohner von Häuschen am Assebachplatz. VDGN verlangt sofortiges Ende der Schikanen und Anerkennung von Kaufansprüchen

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) protestiert aufs schärfste gegen die schikanösen Methoden, mit denen der Landkreis Harz und die Kommune Halberstadt versuchen, Bewohner von Häuschen in der Halberstädter Kleingartenanlage Am Assebachplatz aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Wie der VDGN am heutigen Tage erfuhr, sind die Konten der Betroffenen gepfändet und gesperrt worden, um von ihnen Zwangsgelder von mehreren Tausend Euro einzutreiben. Die Zwangsgelder wurden verhängt, um die Räumung der Wohnungen dieser Menschen zu erzwingen. Diese Zwangsmaßnahmen erfolgen, obwohl das zuständige Landgericht gerade entschieden hat, daß die Bewohner schon zu DDR-Zeiten ihren Lebensmittelpunkt am Assebachplatz hatten und ihnen deshalb sogar ein Kauf des Grund und Bodens, auf dem ihre Häuschen sich befinden, zum halben Verkehrswert aufgrund der Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zusteht. Der Landkreis Harz und die Kommune Halberstadt versuchen, diesen Anspruch mit einer Revision des Urteils und den Bestimmungen des Baurechts auszuhebeln, nach denen ein Wohnen in der Kleingartenanlage Am Assebachplatz angeblich nicht genehmigt werden könne.

Diese Argumentation ist äußerst fadenscheinig. Dem VDGN ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem Behörden so herzlos gegen Menschen handeln, die einen Kaufanspruch aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes besitzen und deren Häuschen sich ebenfalls in Kleingartenanlagen befinden. Dieses Gesetz ist ja gerade geschaffen worden, um ehemaligen DDR-Bürgern im Zuge der Wiedervereinigung ihr angestammtes Dach über dem Kopf zu sichern. Und dieses Gesetz wird nach Geist und Buchstaben in den ostdeutschen Kommunen mit Erfolg und zum Wohle der Menschen angewandt – mit Ausnahme von Halberstadt. Die Betroffenen – und nicht nur sie – verlieren anhand dieser Vorgänge jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat.

Besonders verwundert in diesem Falle, daß ein Bürgermeister, welcher der Linkspartei angehört, die Exmittierung von Menschen aus ihren Wohnungen betreibt und dabei auch noch völlig den Gedanken der Vertretung der spezifischen Ostinteressen verrät, mit dem seine Partei vor anstehenden Wahlen gerne hausieren geht. Halberstadts Bürgermeister Andreas Henke handelt nicht nur unsozial, er beschädigt auch die Glaubwürdigkeit seiner Partei und ihrer vorgeblichen politischen Ziele.

Die Betroffenen müssen sich jetzt fragen, ob die Exmittierungsversuche am Assebachplatz Konsequenz der Privatisierung des Halberstädter Wohnungsbaugesellschaft HaWoGe sind, die von Bürgermeister Henke und der Linkspartei betrieben wird. Sollen die Menschen vom Assebachplatz vertrieben werden, um den Leerstand in den HaWoGe-Wohnungen zu mindern? Ist ihre Vertreibung als eine Form der „Morgengabe“ an ins Auge gefaßte „Investoren“ zu verstehen?

Der VDGN verlangt ein sofortiges Ende der Zwangsmaßnahmen am Assebachplatz. Die Kommune Halberstadt fordert er auf, das Urteil des Landgerichts zugunsten der betroffenen Ostdeutschen zu akzeptieren, auf eine Revision zu verzichten und sofort Kaufverhandlungen mit den Bewohnern vom Assebachplatz einzuleiten.