Grundsteuer: Endlich Klarheit in Berlin – Härtefälle müssen vermieden werden

20.06.2024

VDGN-Präsident Jochen Brückmann erklärt: „Mit dem heutigen Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Absenkung des Hebesatzes und Anpassung der Steuermesszahlen ist endlich Klarheit geschaffen. Für viele Ein- und Zweifamilienausbewohner bleibt damit die befürchtete Verdopplung oder Verdreifachung der Grundsteuer erspart.

Dennoch sind nach einer VDGN-Umfrage rund 13 Prozent der Hauseigentümer im östlichen Teil Berlins mit einer Steigerung der Grundsteuer um das mehr als Zweieinhalbfache konfrontiert. Das Land Berlin muss daher die geplante Härtefallregel sinnvoll gestalten. So sollte bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von jährlich maximal 40.000 Euro und einer Grundsteuer, die sich mehr als verdoppelt, von einem Härtefall ausgegangen werden.

Insgesamt ist und bleibt das neue Grundsteuermodell des Bundes viel zu bürokratisch und insbesondere durch pauschalisierte Wertannahmen in vielen Einzelfällen nicht steuergerecht. Es bleibt daher grundsätzlich abzuwarten, zu welchem Ergebnis die eingereichten Klagen zur Verfassungsmäßigkeit kommen.“