Grundsteuer: Abgabefrist verlängern!

12.09.2022

VDGN fordert bundesweite Absenkung der Hebesätze und Entlastungspaket des Bundes und der Länder für Kommunen

Die Reform der Grundsteuer ist ein bürokratisches Monstrum, das vor allem ältere Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer überfordert. Viele private Grundstückseigentümer kommen mit der Abgabe der Feststellungserklärung nicht hinterher. Nur wenige Wochen vor Ende der Abgabefrist am 31. Oktober liegt die Rücklaufquote laut Medienberichten in Thüringen gerade einmal bei knapp 14 Prozent, in Berlin sogar nur bei knapp über zehn Prozent.

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung muss daher mindestens bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert werden, besser bis Mitte 2023, fordert Jochen Brückmann, Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), und sagt weiter: „Die Finanzminister von Bund und Ländern müssen spätestens auf ihrer Konferenz am 22. September eine Fristverlängerung beschließen. Den Grundstücksbesitzern nur vier Monate Zeit für die Datenermittlung und Dateneingabe einzuräumen, reicht nicht aus, zumal es doch mehr komplizierte Fälle als angenommen gibt. Außerdem hat es massive technische Probleme mit dem digitalen Elster-Portal gegeben und das Land Berlin zum Beispiel die Betroffenen überhaupt nicht informiert. Der VDGN hat stattdessen auf zahlreichen überfüllten Veranstaltungen vor Ort wie in Berlin und auch in anderen Bundesländern zur Grundsteuer aufgeklärt.“

Jochen Brückmann weiter: „Zudem drohen Menschen in selbstgenutzten Eigenheimen Grundsteuererhöhungen um das bis zu Dreifache. Deren Grundsteuerbeiträge dürfen nicht wesentlich steigen. Dafür müssen die Hebesätze bundesweit, die spätestens 2024 von den Kommunen festgelegt werden und einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der neuen Grundsteuer haben, deutlich abgesenkt werden. Das heißt aber auch, dass andere Grundstückseigentümer entlastet werden und die Kommunen weniger eigene Einnahmen erhalten. Diese kommunalen Mindereinnahmen müssen dann über ein Entlastungspaket von Bund und Ländern ausgeglichen werden.“