VDGN-Präsident Peter Ohm zum jüngsten Urteil des OVG Berlin-Brandenburg: Kruder Praxis der FBB in Sachen Lüftungseinbau wurde ein Riegel vorgeschoben
Am 3. Mai 2016 hat die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg(FBB) in Sachen Schallschutz erneut eine Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erlitten. Laut Urteil des OVG haben die Anwohner neben dem Einbau von Schalldämmlüftern auch Anspruch auf eine bisher von der FBB versagte individuelle Lüftungsplanung inklusive Abluftführung für ihre Häuser.
Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, Peter Ohm: „Seit Jahren fordern unser Verband und seine Arbeitsgruppe Lärmschutz individuelle Lüftungskonzepte, die auf die speziellen Gegebenheiten der Häuser zugeschnitten sind. Insofern ist das Urteil des OVG ein wichtiger Etappensieg im Kampf um die den Anwohnern zustehenden Schallschutzmaßnahmen. Bisher war die Praxis der FBB so: Den Anwohnern wurde der Einbau von einfachen Belüftern genehmigt, ohne vorher zu klären, was mit der Abluft geschieht und wie sich der Lüftereinbau im Zusammenhang mit den anderen Schallschutzmaßnahmen auswirkt. Die Anwohner sollten den beauftragten Firmen, dann lediglich den Einbau bestätigen. Messungen und Überprüfungen waren nicht vorgesehen.
Diesem kruden Verständnis des FBB davon, wie die aus dem Planfeststellungsbeschluss resultierenden Schallschutzmaßnahmen zu realisieren sind, ist jetzt vom OVG ein Riegel vorgeschoben worden. Nach dem Urteil des OVG aus dem Jahr 2012, mit dem der bis dahin vorgesehene Billigschallschutz am BER gekippt wurde, ist der jetzige Richterspruch eine weitere schwere Schlappe für die FBB. Leider bedarf es immer wieder juristischer Verfahren, um möglichst optimalen Schallschutz für die BER-Anwohner zu sichern. Eigentlich wäre das die Aufgabe der Politiker, die von den Bürgern zu ihrer Interessenvertretung gewählt worden sind. Löblich ist indes, dass sich im aktuellen Verfahren die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow als Klageführer für die Interessen Ihrer Bürger eingesetzt hat.“
Im konkreten Fall ging es musterhaft um ein gemeindeeigenes Einfamilienhaus in Nachbarschaft des neuen Flughafens. Nachts ist dort eine Lüftung bei gekipptem Fenster wegen des Fluglärms nicht zumutbar. Das Urteil ist jedoch auch nach Auffassung des VDGN auf andere betroffene Grundstücke übertragbar.
„Wir werden jetzt sehr genau beobachten, wie die FBB mit diesem Urteil umgeht. Offen sind zudem noch eine Reihe anderer essentieller Fragen, wie die bisher vom VDGN geforderte und von der FBB verweigerte Finanzierung einer Außendämmung an den Gebäuden. Deshalb werden wir die Flughafengesellschaft weiter in die Pflicht nehmen“, so Peter Ohm.