Enteignung von Bodenform-Erben überall im Osten rückgängig machen!

22.02.2008

VDGN verurteilt rechtswidriges Handeln. Ungleichbehandlung darf nicht zugelassen werden

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur rechtswidrigen Aneignung von Grundstücken aus der Bodenreform durch das Bundesland Brandenburg hat laut jüngsten Presseveröffentlichungen Konsequenzen in allen neuen Bundesländern. So wird der brandenburgische Finanzminister Rainer Speer in dieser Hinsicht mit der Aussage zitiert: „Nichtig sind sämtliche Grundbucheintragungen zugunsten des Landes, sofern kein Erbe gefunden wurde.“ Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhart Beleites:

Der VDGN, an den sich bereits zahlreiche Betroffene gewandt haben, fordert eine unverzügliche und lückenlose Aufklärung dieser Angelegenheit in allen neuen Bundesländern. Dazu haben wir uns bereits auch an die zuständigen Ministerien in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gewandt.

Soweit die Vorgänge um die rechtswidrige Aneignung von Grundstücken durch das Land Brandenburg bekannt sind, handelt es sich um eine Vorgehensweise staatlicher Institutionen, die einen schweren Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipen darstellt. Hergestellt werden müssen nun in allen neuen Bundesländern aber nicht nur die Rechte der Bodenreform-Erben, an deren Stelle sich der Staat ungeprüft und auf sittenwidrige Weise zum Eigentümer der Grundstücke gemacht hat. Mit ihnen gleichzustellen sind all jene Bodenreform-Erben, die in den letzten anderthalb Jahrzehnten vom Staat aus den Grundbüchern verdrängt worden sind, weil sie angeblich zur DDR-Zeit nicht zuteilungsberechtigt für diese Grundstücke gewesen sind. Zahlreiche dieser Menschen hatten gegen diese Enteignung geklagt, waren aber gescheitert. Es wäre ein Akt grober Ungleichbehandlunge, verlören nun die einen die Grundstücke, weil sie als Erben bis zum Jahr 2000 bekannt waren, wärend die anderen aufgrund staatlicher Verfehlungen in den Stand als Eigentümer gesetzt werden. Damit würde das Vertrauen vieler Menschen in den Rechtsstaat weiter erschüttert.

Der VDGN steht fest an der Seite aller Betroffenen, die zu den Erben von Bodenreform-Grundstücken gehören. Es gehört zu den Vorzügen des wiedervereinigten Deutschland, daß die Bodenreform im Osten grundsätzlich bestandskräftig geblieben ist. Nicht hinnehmbar aber ist, daß Familien der Bodenreform-Erben diese Grundstücke vom Staat wieder auf dubiose Weise entwunden werden.

Bodenreform-Erben, die Rat und Hilfe benötigen, können sich an den VDGN unter der Telefonnummer 030/ 514 888 0 wenden.