Ein erster Schritt auf einem weiten Weg

19.05.2022

Akzeptanz für Windenergie hat viele Aspekte  

Der heutige Gesetzesbeschluss der Brandenburger Kenia-Koalition, nachdem Windenergieanlagen künftig einen Mindestabstand zu Wohnsiedlungen von 1000 Metern halten sollen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun sind die kommunalen Planungsbehörden gefordert, für die Menschen vor Ort passende Lösungen zu finden und bei Bedarf von diesem Mindeststandard auch nach oben abzuweichen.

Jochen Brückmann, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung: „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Länderöffnungsklausel beizubehalten und zusätzlich einen Mindestschutz für die Menschen vor Ort nach Brandenburger Vorbild zu implementieren.“

Dieter Schütz / pixelio.de

Zudem weist Brückmann darauf hin, dass der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen nur ein Aspekt ist, um Akzeptanz für Windenergie bei den Bürgern zu schaffen. „Die betroffenen Anwohner müssen ganz konkreten Nutzen von den Erzeugungsanlagen vor ihrer Haustür haben, so wie es die Fraktion der Linken im Landtag gefordert hat. Die Betreiber sollten dazu verpflichtet werden, Abgaben beispielswiese an eine „Bürgerstiftung“ zu zahlen, über deren Verwendung die Betroffenen entscheiden. Leider fehlen solche Ansätze in dem Gesetz völlig.“ Auch die frühzeitige Einbeziehung der Anwohner in die Planungsphasen ist entscheidend dafür, dass die Projekte auf Akzeptanz stoßen.