Dunkle Wolken vor der Sonne

17.06.2021

VDGN lehnt Solarzwang für Einfamilienhäuser ab und fordert stattdessen ein neues Förderprogramm

Foto Solarpanel
Pixabay

Am heutigen Donnerstag wird sich das Berliner Abgeordnetenhaus abschließend mit dem Solargesetz befassen. Die von den Abgeordneten der Regierungskoalition beschlossene Gesetzesvorlage zwingt die Bewohner von Einfamilienhäusern, bei einer Dachsanierung eine Solaranlage zu installieren. Gleichzeitig scheitert das mit großer Geste angekündigte Energiewendegesetz mit der Begründung, die Kosten seien für die öffentlichen Gebäude zu hoch. Private werden qua Gesetz gezwungen, Solaranlagen zu errichten und zu bezahlen, für öffentliche Gebäude gilt das nicht. 

Dazu Jochen Brückmann, Präsident des VDGN: „Der beschrittene Weg, die Produktion von Solarenergie in Berlin über Zwangsmaßnahmen zu erhöhen, ist grundsätzlich falsch. Dies gilt besonders für die Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern. Den Menschen, die sich das notwendige neue Dach mühsam zusammengespart oder sich dafür sogar verschuldet haben, auch noch die Installation einer Solaranlage aufzuzwingen, produziert unnötige finanzielle Risiken. Im Zweifel wird das Dach nicht neu gedeckt – keine Solaranlage gebaut – und das Geld für andere Investitionen verwendet.“

 „Ich bin davon überzeugt, daß Berlin auch ganz ohne Zwang für Bestandsgebäude einen Solarboom erleben kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, so Brückmann weiter. „Ein gut ausgestaltetes Förderprogramm macht für Hauseigentümer eine Solaranlage auf dem eigenen Dach auch dann attraktiv, wenn das Dach nicht saniert werden muß. Das wäre besser als den Menschen vorzuschreiben, wann sie eine Solaranlage zu bezahlen haben.“

 Der VDGN hatte sich im Zuge der Beratungen für eine Förderung eingesetzt, die sich an der Leistung der installierten Solaranlage orientiert und zusätzlich die Nutzung eines Speichers anreizt. Daher begrüßt der VDGN den neu ergänzten Absatz zu einem Förderprogramm im Gesetz.Doch der entsprechende Soll-Passus bleibt unklar, die Fragen nach Start, Art und Höhe der Förderung unbeantwortet.

 „Jetzt ist die hier zuständige Wirtschaftssenatorin gefordert, den Menschen noch vor der Wahl eine klare Perspektive aufzuzeigen: Auch im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende“, so Brückmann weiter.       

Daß das Gesetz im Gegensatz zum ersten Entwurf nun nicht mehr zwingend vorschreibt, bei Dachsanierungen 30 Prozent der Netto-Dachfläche mit Solarpanelen zu bedecken und stattdessen Solaranlagen mit mindestens 2 Kilowatt Leistung aufzubauen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die nun im Gesetz festgeschriebene Möglichkeit, die Solaranlage auf dem eigenen Dach von einem Dritten bauen und betreiben zu lassen, schafft etwas Spielraum. Doch damit sind der Zwang und die finanziellen Risiken nicht aus der Welt.