Den Bock als Gärtner endlich ablösen

18.02.2021

VDGN unterstützt Forderung nach unabhängiger BER-Schallschutz-Gesellschaft

Der VDGN begrüßt das am Donnerstag, dem 18. Februar 2021, von der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses vorgestellte neue Konzept zur Umsetzung des Schallschutzes für die Anwohner des Hauptstadtflughafens BER. Das gilt insbesondere für die Gründung einer neuen, von der FBB unabhängigen Gesellschaft, deren Aufgabe die Anspruchsermittlung und Beratung von betroffenen Anwohnern sein soll. Gleichzeitig fordert der VDGN von den im Brandenburger Landtag vertretenen Parteien, sich ebenfalls mit Nachdruck für ein neues und effizienteres Verfahren im Sinne der Lärmbetroffenen einzusetzen.

Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Die Bilanz in Sachen Schallschutz am BER ist katastrophal. Bis zur Eröffnung des BER im Oktober 2020 waren nur 240 von 14.500 Häuser im sogenannten Tagschutzgebiet mit vollständigem Schallschutz ausgestattet, das sind sage und schreibe gerade einmal 1,7 Prozent! Für die ordnungsgemäße Umsetzung des Schallschutzprogramms brauchen wir ein neues, von der FBB unabhängiges Verfahren.

Grundbedingung für ein Gelingen wird aber sein, dass die BER-Gesellschafter bei der Umsetzung des Schallschutzes jetzt alle an einem Strang ziehen und sich nicht wie in Sachen Nachtflugverbot gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. So konnte der Brandenburger Landtag damals dem Anliegen der Volksinitiative für ein verschärftes Nachtflugverbot einerseits beitreten und andererseits darauf verweisen, dass eine Umsetzung an den anderen beiden Gesellschaftern scheitert. Ein durchsichtiges Manöver.

Der VDGN erwartet jetzt insbesondere von den im Brandenburger Landtag vertretenen Parteien die Unterstützung für eine unabhängige Gesellschaft zur Durchsetzung der legitimen Schallschutzansprüche der Anlieger. Das heißt auch an die Brandenburger Landesregierung muss der Auftrag ergehen, sich gegenüber den Mitgesellschaftern der FBB für ein neues und effizienteres Verfahren im Sinne der Betroffenen einzusetzen.

Die Erfahrung in der Vergangenheit hat gezeigt, dass die FBB nicht in der Lage und willens ist, ordnungsgemäßen Schallschutz umzusetzen. Sie hat es von Anfang darauf angelegt, wichtige Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses auszuhebeln. Die Betroffenen konnten Schallschutz deshalb nicht realisieren, weil die ihnen von der FBB vorgeschriebenen Maßnahmen überwiegend fehlerhaft und unzureichend waren. Die FBB musste immer wieder mit gerichtlichen Klagen und Protesten der Bürger gezwungen werden, die festgelegten Schutzstandards anzuerkennen. Wieder einmal hat sich der Bock als Gärtner nicht bewährt. Deshalb ist die Aufgabenübertragung an eine unabhängige Gesellschaft unumgänglich.“