Billiger Trick

03.07.2008

VDGN gegen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfrist bei Altanschlüssen in Brandenburg

Die Landesregierung Brandenburgs hat den Entwurf für die Änderung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes vorgelegt, mit der die Verjährungsfrist bei Beiträgen für „Altanschlüsse“ an die Kanalisation und das Trinkwassernetz bis Ende 2011 hinausgeschoben wird. Dazu erklärt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN):

Dies ist ein billiger Trick und der durchsichtige Versuch, dem Unmut der Betroffenen bei der Kommunalwahl 2008 zu entgehen. Denn ohne diese Änderung des Kommunalabgabengesetzes hätten die Zweckverbände, die Altanschlußbeiträge kassieren wollen, ihre Bescheide in der Regel in den nächsten Wochen und Monaten verschicken müssen, damit diese nicht verjähren. Die Landesregierung Brandenburgs treibt mit den Bürgern ein unehrliches Spiel. Die Lösung bestünde in einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes dahingehend, die Erhebung von Beiträgen für Altanschlüsse grundsätzlich zu unterbinden. Schuld an den Schulden der Zweckverbände, an überdimensionierten Kläranlagen und Leitungssystemen ist die Landespolitik. Es darf nicht sein, daß die Bürger dafür die Zeche zahlen.