Änderungen am Gesetzentwurf sind Augenauswischerei

15.02.2006

Zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz für Berlin: VDGN-Präsident: Paradigmenwechsel bei Finanzierung nötig

Zu den bekannt gewordenen Änderungen am Entwurf des Straßenausbaubeitragsgesetzes für Berlin erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhart Beleites:

In Kenntnis der Vorlage für die Fraktion der Linkspartei.PDS im Abgeordnetenhaus vom 14. Februar kann ich nur sagen, bei den Änderungen am Gesetzentwurf handelt es sich um Augenauswischerei. Mit ein paar Brosamen sollen die potentiell betroffenen Berliner Eigenheimer besänftigt werden, während die Lösung des Konflikts auf ihre Kosten geht. Der VDGN bleibt bei seiner grundsätzlichen Kritik an dem Gesetzgebungsvorhaben. Denn die Finanzierung von Straßenbauvorhaben per Umlage unter den Anliegern ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel. Der VDGN hat ein Modell für eine andere Art der Finanzierung vorgeschlagen. Es ist auch jetzt nicht berücksichtigt worden. Statt dessen wird Flickschusterei am Entwurf für das Straßenausbaubeitragsgesetz und am Erschließungsbeitragsgesetz betrieben. Wie da mit heißer Nadel genäht wird, ist unter anderem daraus ersichtlich, daß es in beiden Gesetzen uneinheitliche Regelungen für Härtefälle geben soll.

Über den bürgerfeindlichen Gesamtcharakter des Gesetzesvorhabens können auch die nun vorgeschlagenen vermeintlich demokratischeren Regelungen nicht hinwegtäuschen. In der Tat werden sie zu einem immensen Anwachsen des bürokratischen Aufwandes führen. Die Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen werden von den Ausgaben für die Bürokratie aufgefressen werden.

Der VDGN hofft, daß sich jene Abgeordneten der Linkspartei.PDS nicht täuschen lassen, die dem Gesetzentwurf bislang Widerstand entgegengesetzt haben. Anderenfalls sähen sich die vielen Einwohner in den Berliner Siedlungsgebieten mit einer bitteren Enttäuschung konfrontiert.