Erste Entschädigungsklage für Garagen in Cottbus eingereicht

22.09.2026

Nach der Kündigung aller Pachtverträge und dem damit verbundenen Übergang der Garagen in das Eigentum der Stadt Cottbus hat der VDGN jetzt die erste Entschädigungsklage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. „Ziel ist es, vom Gericht noch einmal bestätigen zu lassen, dass die ehemaligen Eigentümer nach wie vor einen Entschädigungsanspruch haben, wenn sich der Verkehrswert des Grundstücks durch die Bebauung mit der Garage erhöht hat“, erklärt VDGN-Vizepräsident Peter Ohm.

Die Klage wurde notwendig, weil die Stadt Cottbus bisher nicht bereit war, solche Entschädigungen zu zahlen und erklärt hat, dass sie einen solchen Anspruch höchstens in Einzelfällen sieht. Daraufhin hat der VDGN einen zertifizierten Gutachter mit der Wertermittlung beauftragt. Im ersten Fall einer sehr gut erhaltenen Garage errechnete dieser eine Wertsteigerung von 3700 Euro, die der VDGN nun stellvertretend für eines seiner Mitglieder einfordert. Mittlerweile ist auch eine zweite Forderung des VDGN für eine Doppelgarage im Komplex Jamlitzer Straße an die Stadt ergangen. In diesem Fall hat der Gutachter eine Verkehrswerterhöhung in Höhe von 4300 Euro festgestellt. Auch hier verweigert die Stadt bisher die Zahlung, wieder mit dem Hinweis, das Gutachten müsse erst noch gründlich geprüft werden.

Hintergrund:

Wie bekannt, hatte die Stadt Cottbus zum Jahresende 2025 tausenden Garageneigentümern die Pachtverträge für die dazugehörigen Grundstücke gekündigt. Die Stadt ist durch die Kündigung per Gesetz Eigentümer aller Garagen geworden und vermietet diese jetzt weiter. Ziel der Kommune ist es, damit Mehreinnahmen von fast einer halben Million Euro jährlich erzielen. In diesem Fall steht den ehemaligen Eigentümern gesetzlich jedoch eine Entschädigung zu, die nach dem Ertragswertverfahren errechnet wird. Das heißt, vor allem die Höhe der zu realisierenden Mieteinnahmen spielt eine maßgebliche Rolle bei der Berechnung der Entschädigungshöhe.   Darüber ist die Stadtverwaltung an der Spitze mit Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) vom VDGN im Vorfeld des Kündigungstermins ausführlich informiert worden. Der Vorschlag des VDGN: die Stadt Cottbus solle die Kündigungen im Einvernehmen mit den Betroffenen rückgängig machen, um so enorme finanzielle Risiken für die Stadt abzuwenden.

Die Stadt erklärte jedoch mehrmals, auch schriftlich, dass sie, wenn überhaupt, nach dem Eigentumsübergang Entschädigungsansprüche nur in Ausnahmefällen sieht und diese dann mit einem Gutachten eines speziell zertifizierten Sachverständigen untersetzt werden müssten. Somit war der VDGN im Interesse seiner mehr als 1000 Mitglieder aus dem Cottbuser Garagenbereich gezwungen, den juristischen Weg einzuschlagen. Zur Verfahrensvereinfachung ließ er sich in drei musterhaften Fällen die Entschädigungsansprüche abtreten. Damit kann der Verband jetzt selbst als Kläger auftreten. In einem ersten Schritt wurde, wie von der Stadt gefordert, ein zertifizierter Sachverständiger mit der Erstellung von Wertgutachten beauftragt. Die von ihm errechnete Summe von 3700 Euro für eine sehr gut erhaltene Garage im Komplex an der Schopenhauer Straße hat der VDGN mit Schreiben vom 6. Mai 2026 mit Fristsetzung bis 6. Juni von der Stadt gefordert. Erst mit Schreiben vom 8. Juni 2026 bestätigte die Stadt den Eingang der Forderung und verwies darauf, dass sie das Gutachten gründlich prüfen müsse. Nach Abschluss der Prüfung werde sie sich melden. Mit Schreiben vom 20. Juli mahnte der VDGN bei der Stadt mit Fristsetzung bis zum 31. Juli 2026 erneut die Zahlung der Entschädigung an. Da auch diese Zeit verstrich, beauftragte der VDGN einen Rechtsanwalt, die Forderung nochmals vorgerichtlich geltend zu machen. In einem anwaltlichen Schreiben vom 6. August forderte dieser die Stadt letztmalig und ohne Erfolg zur Entschädigung auf. Daraufhin wurde im Auftrag des VDGN nun Klage beim Amtsgericht Cottbus eingereicht.

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