Anderthalb Jahre nach der Bundestagswahl wurde nun endlich das vieldiskutierte Heizungsgesetz aus dem Jahr 2023 neu gefasst. Dazu erklärt Jochen Brückmann, Präsident des Verbandes der Deutschen Grundstücksnutzer: „Menschen, die in Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen leben, haben nun Klarheit, wenn es darum geht, Investitionen in ihre Heizungsanlagen zu planen. Keine Heizung muss abgeschaltet bzw. vorzeitig durch eine andere ersetzt werden. Welche Heizungsanlage – ob Wärmepumpe, Gas, Strom oder Hybrid – zur jeweiligen Lebenssituation und Immobilie auch passt, entscheidet nun wieder jeder selbst. Dass durch die Biotreppe einerseits das fossilfreie Heizen nicht aus dem Auge verloren wird, sie jedoch wirklich nur für neu installierte fossile Heizungen gilt, ist der richtige Weg. Ein wesentlicher Knackpunkt bleibt: Politik und Versorger müssen dafür sorgen, dass ausreichende, klimafreundliche Brennstoffe auch verfügbar sein werden.“
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