Schallschutz für Tegel nach Schönefeld-Kriterien!

09.01.2013

VDGN fordert: Verschleuderung von Volksvermögen in Sachen BER strafrechtlich ahnden. Verzögerung beim Großflughafen für korrekten Lärmschutz nutzen

Zu den weiteren Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Realistisch betrachtet kann sich die Eröffnung des neuen Großflughafens um Jahre verschieben, in denen der Flughafen Tegel bei steigendem Flugverkehr offengehalten werden muß. Deshalb fordern wir, unverzüglich ein Schallschutzprogramm für die Tegel-Betroffenen aufzulegen, das sich nach den Kriterien des Schallschutzes für den neuen Flughafen Schönefeld bemißt. Als erster Schritt dazu muß das Netz der Fluglärm-Meßstellen erweitert werden, das jetzt an der alten Sektorengrenze zwischen West und Ost endet. Außerdem sollte es für Tegel ein Nachtflugverbot für die Zeit von 22 bis 6 Uhr geben.

Für Schönefeld sollte der Zeitraum bis zur Eröffnung genutzt werden, das Schallschutzprogramm nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses und einschlägiger Gerichtsurteile umzusetzen. Schluß sein muß mit den von beiden Landesregierungen gedeckten Tricksereien, den Schallschutz entgegen der Rechtslage zu beschneiden. Wie gering das Vertrauen der Betroffenen in die Lauterkeit der Verantwortlichen ist, zeigt die Tatsache, daß bis Ende November 2012 erst Verträge für 2290 Wohneinheiten über bauliche Schallschutzmaßnahmen unterzeichnet worden sind. Das ist ein Bruchteil der Anspruchsberechtigten bei korrekter Umsetzung der Rechtslage.

Für die Verschleuderung von Milliarden Euro unseres Volksvermögens in Sachen Schönefeld sehen wir nicht nur eine politische, sondern auch eine juristische Verantwortung. Die muß jetzt von Staatsanwälten überprüft werden. Allerdings muß jede Einflußnahme der Justizministerien auf die ihnen gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften unterbleiben. Sie finden die Mitteilung auch auf www.vdgn.de.