Sonderregelungen zum Wohnungseigentumsgesetz auf Grund der Corona-Pandemie
Die Coronakrise zwingt den Gesetzgeber zur Abmilderung der Folgen sehr schnell zu gesetzlichen Regelungen
Noch in dieser Woche soll das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht in Kraft treten, das u.a. Kündigungsschutz, Aussetzung der Insolvenzantragsfrist, Erleichterungen für Vereine und die Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes vorsieht.
Die Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften ist stark eingeschränkt. Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen sind derzeit nicht möglich. Eine Ausnahme zur Beschlussfassung ist der nach geltendem Recht mögliche Umlaufbeschluss, der auf dem Schriftweg gefasst werden kann. Da ihm aber alle Eigentümer schriftlich zustimmen müssen ist er insbesondere bei größeren Eigentümergemeinschaften nicht praktikabel. Onlineversammlungen sind bisher nicht statthaft.
Die geplanten Sonderregelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie auf der Website des VDGN-Mitgliedsvereins VDWE (Bitte anklicken).