Garageneigentümer

Garagen in Gefahr: Die derzeit wachsende Nachfrage nach Grundstücken für den Wohnungsbau in den Innenstädten gefährdet zunehmend die Standorte von Garagen auf fremdem Grund und Boden. Garageneigentümer werden dann meistens mit Kündigungen, Plänen für den Abriss der Garagen und der Übernahme von Abrisskosten konfrontiert. Der VDGN rät betroffenen Garagenvereinen, Interessenvereinigungen und auch Einzeleigentümern, beim leisesten Anzeichen dafür, dass eine andere Nutzung von Garagengrundstücken vorgesehen ist, Kontakt zum VDGN aufzunehmen.

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Garagen langfristig sichern

Dem VDGN ist es in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen gelungen, in Verhandlungen vor allem mit Kommunen den Bestand von Garagenkomplexen langfristig zu sichern. Außerdem verfügt der Verband über umfangreiches rechtliches Hintergrundwissen, das selbst im Falle eines nicht mehr zu verhindernden Abrisses sehr nützlich sein kann.

Wichtig: Bei Vertragskündigung verjährt der Anspruch auf Entschädigung erst nach drei Jahren. Das hat das Landgericht Gera jetzt nach einer Klage des VDGN bestätigt. Aktuell berichtete darüber die Leipziger Volkszeitung am 24. August 2017.

Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die VDGN-Beratungszentrum unter 030 – 514 888 – 210 oder per E-Mail unter info@vdgn.de.

Zum Nachhören

Worauf müssen Eigentümer von Garagen auf fremdem Grund und Boden jetzt achten? Wie ist die Rechtslage? Darüber informierte der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm, am 23. Mai 2023 bei einem Hörerforum des MDR-Sachsenradios. Die Sendung können Sie sich hier anhören (bitte anklicken).

Wird ein Garagenpachtvertrag aus DDR-Zeit gekündigt – egal von welcher Seite – und der Grundstückseigentümer vermietet die nunmehr in sein Eigentum gefallene Garage weiter, so steht dem bisherigen Pächter eine Entschädigung für die Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks durch die Bebauung mit der Garage zu (§ 12 Abs. 3 Schuldrechtanpassungsgesetz).

Solarstrom von den Dächern der Garagenhöfen / Beitrag aus dem Journal „Das Grundstück“ 9-2021

Leipziger Pilotprojekt ist auf gutem Weg und könnte bundesweit Schule machen

Das Interesse an E-Autos steigt in Deutschland mittlerweile deutlich. 2020 hatten nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits knapp 14 Prozent aller neu zugelassenen Autos – einschließlich der Plug-In-Hybride – einen Elektromotor. Gleichzeitig wird eine große Diskrepanz deutlich. Laut einer Studie der staatlichen Förderbank KfW sind in Ein- oder Zweifamilienhäusern E-Autos mehr als doppelt so häufig wie in Mehrfamilienhäusern.

Für das Gelingen der Verkehrswende müsse die Elektromobilität jedoch in allen gesellschaftlichen Gruppen als attraktive Alternative etabliert werden, betonte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib deshalb jüngst gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Dazu gehöre zwingend der Ausbau einer Ladeinfrastruktur, die Elektroautos für Bewohner von Mehrfamilienhäusern attraktiver mache. Auch der VDGN sieht dort großen Nachholebedarf, wie Verbandspräsident Jochen Brückmann unter anderem in einem Brief an Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) deutlich gemacht hat.

Keine Lademöglichkeiten auf Garagenhöfen

Konkret im Blick hat der VDGN dabei die etwa 250.000 Eigentümer und Nutzer von Garagen, die – vor allem in Ostdeutschland – auf fremden Grund und Boden stehen. Aus der Geschichte heraus sind das zum Großteil die Bewohner eben dieser Mehrfamilienhäuser, die kein Wohngrundstück zum Abstellen und Aufladen ihrer Autos besitzen. Ihre Garagen sind meist Bestandteil größerer Komplexe.

Für diese müssen jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den Energieversorgern zentrale Lademöglichkeiten geschaffen und entsprechend gefördert werden. So bietet sich die Installation von Ladesäulen, die mit Solarstrom von den Dächern der vielen Garagen gespeist werden, förmlich an.

Wie das in der Praxis aussehen könnte, zeigt ein Projekt der im VDGN organisierten Garagengemeinschaft Mockau-Ost mit rund 800 Stellplätzen auf städtischem Grund und Boden. Dort besteht jetzt die große Chance, mit der Installation einer Pilotanlage eine Blaupause für andere Garagengemeinschaften in Leipzig und weit darüber hinaus zu schaffen. „Ausgangspunkt waren entsprechende Nachfragen von Garagennutzern und Überlegungen, welchen Beitrag die Garagenhöfe mit ihren Standortressourcen künftig für den Klimaschutz, für die Verkehrswende und die E-Mobilität leisten können“, erklärt der Vorsitzende der Garagengemeinschaft, Norbert Bänsch.

Standortvorteile nutzen

Potentielle Partner für das mögliche Pilotprojekt fand man mit dem Leipziger Büro für Energielösungen, der YOKK Solar GmbH und den Stadtwerken Leipzig. Schnell wurde in den Gesprächen deutlich: Garagenhöfe mit ihren großen Dachflächen bieten beste Voraussetzungen dafür, vor Ort mit Solarmodulen grünen Strom zu gewinnen, um damit dann direkt E-Fahrzeuge der Garagennutzer zu speisen und ihn über angegliederte öffentliche E-Ladesäulen auch an andere Fahrzeugnutzer abzugeben. Im Fall von Mockau-Ost kommt als Standortvorteil für potenzielle Anlagenbetreiber hinzu, dass der Garagenkomplex bereits mit einem Zaun, automatischen Schließanlagen und Videoüberwachung gesichert ist.

Der ehrgeizige Plan

Die YOKK Solar GmbH hat all diese Faktoren analysiert und gemeinsam mit der Garagengemeinschaft einen ehrgeizigen Plan vorgelegt, worüber in der Leipziger Volkszeitung bereits ausführlich berichtet wurde. Mittels der anvisierten Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1,99 Megawatt – was rechnerisch für etwa 700 Haushalte reicht – könnte sich Leipzigs größte Garagengemeinschaft völlig autark mit Strom versorgen. Dazu sollen zirka 20 Ladepunkte  für die Garagennutzer errichtet werden. Zudem könnten vor dem Garagenhof und damit in Autobahnnähe auch öffentliche Ladepunkte entstehen, erläutert Bänsch. Überschussmengen des erzeugten PV-Stroms könnten an Dritte weiterverkauft oder mit neuesten Technologien gespeichert werden.

Partner und Planungssicherheit

Fakt ist aber auch: Ein solches Projekt kann nur im Zusammenspiel mehrerer Partner umgesetzt werden. Dafür würden neben der Garagengemeinschaft und der YOKK Solar GmbH als Anlagenentwickler etwa die Stadt und die Stadtwerke Leipzig als Betreibergesellschaft und Stromvermarkter sowie der VDGN als Berater in Frage kommen. Bedingung für die Wirtschaftlichkeit ist zudem, dass die Anlage mindestens 25 Jahre betrieben werden kann. Solange müsste die Stadt als Eigentümer von Grund und Boden dem Garagenhof Bestandssicherheit geben. Und die Chancen dafür stehen gut, denn mittlerweile bekommt das Projekt aus dem politischen Raum immer mehr Unterstützung.

Prüfauftrag für Stadtverwaltung

So wurde im Stadtrat einstimmig ein Antrag der Linksfraktion angenommen, wonach die Stadtverwaltung prüfen soll, inwieweit Solaranlagen auf den Dachflächen der städtischen Garagengemeinschaften installiert werden können, um mit dem dort gewonnenen Strom Ladesäulen für Elektroautos zu versorgen. Stadtrat Volker Külow von den Linken, der sich ohnehin sehr stark für die Planungssicherheit der Garagennutzer einsetzt, erklärte zur Einbringung des Antrags, wie wichtig eine solche effektive Mehrfachnutzung der Garagenhöfe sei. So wären insbesondere Bürgersolaranlagen ein sehr geeignetes Mittel, die Leipziger Bevölkerung sowohl bei der Umsetzung des Sofortmaßnahmeprogramms zum Klimanotstand 2020 der Stadt Leipzig als auch bei der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms einzubeziehen. Der Garagenhof Mockau-Ost biete sich laut Külow für den Bau einer solchen Pilotprojektanlage förmlich an, zumal dort auch schon planerische Vorarbeit geleistet wurde.

Nicht auf die lange Bank

Auch die Stadtverwaltung Leipzig will sich dem nicht verschließen und teilte mit, dass sie bürgerschaftliches und privatwirtschaftliches Engagement bei der Errichtung von Solaranlagen sowie von Stromtankstellen im Stadtraum Leipzig unterstütze, die technische Machbarkeit der Errichtung von Dachsolaranlagen für die Garagengemeinschaft Mockau-Ost prüfen und gegebenenfalls die Koordinierung des Pilotprojekts mit allen seinen Genehmigungsanforderungen übernehmen werde.

Nur auf die lange Bank darf es nicht geschoben werden. So richtete auch Volker Külow die dringende Bitte an die Verantwortlichen im Rathaus, im Sinne der gesteckten Klimaziele aus der Prüfung nun keine „Never-Ending-Story“ werden zu lassen.

Überregionale Ausstrahlung

Das Potenzial, dass die Garagendächer insgesamt bieten, ist riesig. Allein die im VDGN organisierten Leipziger Garagengemeinschaften verfügen über eine Dachfläche von etwa 50.000 Quadratmetern. Damit ließen sich jedes Jahr 5,8 Millionen Kilowattstunden Solarstrom erzeugen – eine Menge, die rechnerisch für mehr als 2000 Haushalte ausreichen würde. Die Messestadt könnte mit diesem Projekt, dass auch von VDGN-Garagengemeinschaften in anderen Bundesländern mit großem Interesse verfolgt wird, eine Vorreiterrolle übernehmen. Das haben speziell die Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) und Jens Lehmann (CDU) erkannt und entsprechende Unterstützung zugesagt. Interesse wurde auch aus der Bundestagsfraktion der Grünen signalisiert. Jetzt braucht es Entschlossenheit, Kreativität und einen kurzen Draht zwischen allen Beteiligten und der Grünstrom könnte bald fließen. Hagen Ludwig

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