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    Kleingarten


    Mit Ihrem Kleingarten gibt es Probleme und Sie brauchen Rat und Hilfe? Vielleicht wird Ihnen ein neuer Pachtvertrag angeboten, und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Oder Sie sollen Bäume fällen lassen und wollen das nicht? Oder Sie werden aufgefordert, Ihre Laube auf 24 Quadratmeter Grundfläche zu verkleinern und meinen, daß Ihr Häuschen doch Bestandsschutz habe? Ratschläge in solchen Fällen erhalten Mitglieder bei der Fachgruppe Kleingartenwesen, die jeden Mittwoch von 9 bis 13 Uhr spezielle Beratungen im Beratungszentrum des VDGN (Tel. 030/ 65 66 117 0) anbietet. Ansprechpartner ist Dr. Michael Jagielski. Informationen zum Thema Kleingarten finden Sie außerdem im VDGN-Journal "Das Grundstück" und in einem speziellen VDGN-Ratgeberheft.

     


    Bitte beachten Sie auch:

     







    VDGN-Nachrichten für Kleingärtner -
    hier sind sie nachzulesen

     

     

    Ein hohes soziales und ökologisches Gut. Appell des VDGN-Präsidiums zum Erhalt des Kleingartens in Deutschland

    Was sich im Kleingartenwesen der Bundesrepublik ändern muß

     

    Gefährdungen bestätigt, aktives Handeln gefordert. Zur Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens


    Vertrag gekündigt, Pacht weiter zahlen? Nicht ins Bockshorn jagen lassen: Kleingärtner, schaut in die Verträge!

    Über Abschätzprotokolle. Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Kündigung von Kleingartenverträgen

     

    Welche Kleingartenlauben im Osten haben Bestandsschutz?

     

    Welche Kleingartenlauben im Westen haben Bestandsschutz?

    Kleingärtner siegte vor Gericht: Umlagen nicht immer rechtmäßig

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