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Schornsteinfeger: gleiches
Einkommen bei weniger Arbeit
VDGN lehnt Berliner Kehr- und Gebührenordnung ab /
Forderung, Gewinn- und Verlustrechnung offenzulegen
In einem Brief an die Berliner Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer
(SPD) setzte sich VDGN-Präsident Eckhart Beleites kritisch mit dem Änderungsentwurf
zur Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung auseinander. Wir dokumentieren
an dieser Stelle das Schreiben vom 16. November:
Sehr geehrte Frau Junge-Reyer,
entsprechend Ihrer Bitte vom 8. August 2007 hatte ich Ihnen mit Schreiben vom
28.8.2007 den Standpunkt des VDGN zum o. g. Referentenentwurf übersandt.
Im Zuge einer schriftlichen Anhörung hat Ihr Herr Zander am 4. Oktober 2007 darauf
geantwortet.
Dabei gehen unser Anliegen und die Beantwortung wieder weit auseinander, so daß
ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, daß wir uns weiterhin im Kreise drehen
und die Anhörung nur formell erfolgt, um dem Ganzen ein demokratisches Deckmäntelchen
umzuhängen.
Unsere über 100.000 Mitglieder, für deren Interessen sich ehrenamtlich viele Mitglieder
engagieren, haben aber ein Recht darauf, daß sie nicht nur gehört werden, sondern
daß ihre Interessen durch die Behörde mit beachtet werden.
Unser Eindruck ist, daß Ihr Haus einseitig nur die „Sicherung eines angemessenen
Einkommens“ der Schornsteinfeger im Blick hat, wie es das antiquierte Schornsteinfegergesetz
vorschreibt, ohne den Mut zu haben, an der Organisation auch nur das
Geringste (z.B. Größe der Kehrbezirke) zu ändern.
Da der Anteil zu kehrender Schornsteine massiv zurück gegangen ist, erscheint es
uns, als würde seit Jahr und Tag immer nur an der Schraube gedreht, die für die
Schornsteinfeger gleiches Einkommen bei immer weniger Arbeit sichert.
Es ist klar, daß Ihre Beamten dadurch in immer größere Bedrängnis geraten, einzelne
Positionen erklären zu müssen, da immer mehr Positionen als „Luftnummern“
erscheinen.
Ein weiteres Problem – das Sie nur bedingt zu vertreten haben –, das aber für die
Akzeptanz von Preissteigerungen wichtig ist, sind die sowieso schon auf hohem Niveau
befindlichen und nun in den letzten Jahren ständig steigenden Sozialleistungen
für Meister und Gesellen, verankert im Tarifvertrag. Diese stehen im krassen Widerspruch
zur Entwicklung der Sozialleistungen für die Bürger.
Insbesondere ist dem Bürger nicht zu vermitteln, daß für eine ausgewählte Berufsgruppe
im Gegenzug für Kürzungen durch den Staat sofort Kompensationsmöglichkeiten
geschaffen werden:
• im Jahr 2006 Erhöhung der Arbeitszeit der Meister von 39,5h/Woche auf
40,0h/Woche, was brutto 4,6 Tage/a mehr Kapazität bedeutet. Auf der Gegenseite
werden dem Meister ab 2006 noch einmal fünf Tage Bildungsurlaub/a zusätzlich zu
den Schulungs- und Freistellungszeiten in Höhe von 22 Tagen/a zugebilligt;
• Kürzung der Sonderzahlung und Wegfall des Urlaubsgeldes für Gesellen gemäß
staatlichem Gesetz ab 2006. Im Gegenzug Gewährung einer betrieblichen Altersvorsorge
für Gesellen ab 2006.
Die vom Staat gewollten Beiträge jedes einzelnen Bürgers zur Sanierung des Landes
werden so unterlaufen. Ein solcher Tarifabschluß wäre auch nicht möglich, wenn der
Arbeitgeber auch der Inhaber des Portemonnaies wäre, aus dem das zu bezahlen
ist. Da die BSFM aber auf Grund der Gebührenfinanzierung alle Kosten an den Bürger
weiterreichen können, hat der Arbeitgeberverband, der Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks, offensichtlich keine Probleme mit großzügigen Geschenken.
Einzelfeststellungen:
• 1. Die Nettoarbeitszeit der Meister und Gesellen ist, trotz seit 2006 gestiegener
Wochenarbeitszeit der Meister durch die Angleichung an Beamtenarbeitszeit seit
2006 zurückgegangen! Statt von 1482 Arbeitsstunden/Person auf 1.492 Stunden/
Person zu steigen, ist sie auf 1.474 h/Person gesunken. Das ist ein Verlust von
1200 Arbeitswerten. Würden diese Stunden weiterhin zur Verfügung stehen, würde
der Gebührenwert nicht auf 0,90 Euro/min. steigen, sondern auf 0,88 sinken!
In Umrechnung auf Stundensatz: statt auf 54,00 Euro/h zu steigen, würde der Stundensatz
auf 52,80 Euro/h sinken, was teuer genug wäre; denn z.B. mein Sanitärfachbetrieb
stellt mir 35 Euro/h in Rechnung.
• 2. Folgende Leistungsansprüche an die Schornsteinfeger bzw. folgende Sozialleistungen
für Meister und Gesellen sind weit entfernt von den Ansprüchen an die Beschäftigten
in der Wirtschaft:
- Die Nettoarbeitszeit der Schornsteinfeger beträgt 1.474 h/a, wogegen in der Wirtschaft
ca. 1700 h/a netto verlangt werden.
- Der Urlaubsanspruch eines Schornsteinfegergesellen beträgt:
32 Tage, incl. Sonderurlaub Weihnachten/Silvester 33 Tage, wogegen in der Wirtschaft:
im Durchschnitt 24 bis 30 Tage gewährt werden.
- Neu eingeführt wurde 2006 ein arbeitgeberfinanzierter Zuschuß für Gesellen zur
betrieblichen Altersversorgung; dagegen besteht in der Wirtschaft eine nicht umkehrbare
Tendenz zur überwiegenden Eigenvorsorge mit steuerlicher Förderung.
• 3. Der Kapazitätsaufstellung ist zu entnehmen, daß ein Kehrbezirk mit einem Meister und
einem Gesellen insgesamt 2,6 Tage Verwaltungsarbeit pro Woche hat, davon allein der
Geselle 1,5 Tage pro Woche (bezogen auf die Nettoarbeitszeit).
Wir bitten, diese Tätigkeiten konkret zu belegen, denn diese 1,5 Tage pro Woche für
den Gesellen bedeuten, daß der Gebührenwert auf 0,76 Euro/min. = 45,54 Euro/h
sinken könnte, falls der Aufwand sich als nicht belegt herausstellen würde.
• 4. Die Geschäftskosten eines Kehrbezirkes in Berlin sind – bei sinkender nomineller
Arbeitszeit – seit 2000 um 12 Prozent, das sind absolut 14.130 Euro/ Kehrbezirk – gestiegen.
Für alle 239 Kehrbezirke gesamt in Berlin macht das 3.377.070 Euro, also über
3 Millionen Euro! Das ist eine Entwicklung, die nur durch den fehlenden Wettbewerb
und die Abwälzung der Kosten auf die Bürger möglich ist.
• 5. Weit über den Durchschnitt der allgemeinen Kostenentwicklung sind seit 2000
folgende Geschäftskosten der BSFM angestiegen:
- Versorgungsanstalt für BSFM um 21 Prozent (absolut um 1.235 Prozent)
- Steuerhelfer um 158 Prozent (absol. um 1.612 Euro)
- Büromaterial um 201 Prozent (absolut um 1.189 Euro/a)
- Reinigungskosten um 327 Prozent (absolut um 1.038 Euro)
- Einrichtung Büro, Werkstatt (AFA) um 96 Prozent (absolut um 1.004 Euro)
- Fahrzeughaltung um 20 Prozent (absolut um 856 Euro)
6. Nicht verständlich sind uns folgende Kostenentwicklungen auf dem Hintergrund
einer Veränderung der Tätigkeiten der Schornsteinfeger weg von den gefährlichen
und schmutzigen Kehrarbeiten hin zu mehr Überprüfungsarbeiten:
- Feuer, Diebstahl- u.a. Versicherungen um 661Prozent (absolut um 652 Euro)
- Berufsgenossenschaft für Meister um 101 Prozent (absolut um 404 Euro)
- Berufsgenossenschaft für Gesellen um 34 Prozent (absolut um 240 Euro)
- Berufshaftpflicht um 40 Prozent (absolut um 208 Euro)
- Arbeitskleidung der Meister um 29 Prozent (absolut um 66 Euro)
Wir bitten um Erklärung.
7. Die positiven Effekte der gesetzlich gewollten Kostensenkung, z. B. durch höhere
Arbeitszeit, Senkung der Sonderzahlungen und Urlaubsgeld werden durch die vorgenannten
Erhöhungen der Geschäftskosten zunichte gemacht.
8. Der Argumentation Herrn Zanders im Schreiben vom 4.10.2007 zum Gebührenwert
im Hamburg (gemeint ist wohl Brandenburg) können wir nicht folgen. Selbst
wenn ein anderes Zeit-Mengen-Gerüst in den einzelnen Gebührenordnungen der
Länder festgelegt ist, ist doch Grundlage jeder Kapazitätsplanung, daß die Summe
der in Rechnung zu stellenden Gebühren die geplanten Geschäftskosten deckt.
Insofern sind die Gebührenwerte – nach unserer Ansicht – sehr wohl zu vergleichen,
und es wirft sich die Frage auf, warum selbst Flächenländer, deren Schornsteinfeger
weit längere Wege zu bewältigen haben, wesentlich niedrigere Gebührenwerte haben
(Werte 2007):
Brandenburg: 0,57 Euro/min. = 34,20 Euro/h
Meckl.Vorp.: 0,58 Euro/min. = 34,80 Euro/h
Sachsen: 0,59 Euro/min. = 35,40 Euro/h
NRW: 0,67 Euro/min. = 40,20 Euro/h
Reinl.-Pfalz: 0,67 Euro/min. = 40,20 Euro/h
Saarland: 0,67 Euro/min. = 40,20 Euro/h
9. Bis heute sind unsere Fragen aus der Akteneinsicht vom 15. September 2005
nicht beantwortet bzw. Schlußfolgerungen daraus gezogen worden (siehe Anlage).
Diese stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den einzelnen Kostenentwicklungen,
wie unter Punkt 5 und 6 hier festgestellt. Der VDGN hatte darin diverse Beispiele
für Manipulation der Kosten aufgedeckt.
Fazit:
1. Der VDGN lehnt den Entwurf der Achten Kehr- und Überprüfungs-
Gebührenordnung ab.
2. Wir verlangen die Offenlegung der detaillierten Ist-Gewinn- und Verlustrechnung
der Berliner Schornsteinfegerbetriebe für die Jahre 2000 und 2006.
3. Wir verlangen darüber hinaus die Vorlage der Plan- und Ist- Kapazitätsplanung
(also welche Arbeiten, mit welchem Gebührensatz in welcher Menge in Rechnung
gestellt werden sollten und wurden) für die Jahre 2000 und 2006.
4. Wir lehnen die Kompensation der Verdienstausfälle der BSFM durch die gesetzliche
Verlängerung der Intervalle der Prüf- und Meßarbeiten auf zwei bis drei Jahre durch eine
wesentliche Erhöhung dieser Arbeitswerte ab.
5. Wir bitten zum wiederholten Male um einen Gesprächstermin für die Auswertung
der Akteneinsicht 2005 mit der Senatsverwaltung und zu unseren in diesem Schreiben
aufgeworfenen Fragen.
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