Straßenbaubeiträge

Der VDGN setzt sich auf politischer Ebene für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in allen Bundesländern ein und kämpft dafür, sogenannten Scheinerschließungen bei schon lange bestehenden Straßen einen Riegel vorzuschieben. Im konkreten Fall leisten wir praktische Hilfe für eine erfolgversprechende Gegenwehr.

Foto: Rainer Große

Was unterscheidet Straßenausbaubeiträge von Straßenerschließungsbeiträgen?

Straßenausbaubeiträge: Der Straßenausbau umfasst indes den Umbau, die Verbesserung, die Erweiterung oder die Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße. Dafür werden die Anwohner mit bis zu 75 Prozent zur Kasse gebeten. In vielen Bundesländern wurden die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft.

Straßenerschließungsbeiträge: Laut Baugesetzbuch können Erschließungsbeiträge nur erhoben werden, wenn die Straße erstmals hergestellt wird, zum Beispiel beim Bau einer neuen Wohnsiedlung, die eine Verkehrsanbindung benötigt. Leider wird es in verschiedenen Bundesländern jetzt zur Praxis, dass die Anwohner von der Gemeinde anstelle von Straßenausbaubeiträgen ungerechtfertigt plötzlich zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden sollen. Dann wird mit 90 Prozent sogar ein höherer Eigenanteil fällig.

Der Beitragsbescheid kommt – Widerspruch einlegen

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Beitragsbescheides haben, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Beiträge, selbst wenn sich später herausstellt, dass der Bescheid rechtswidrig war. Beantragen Sie gleichzeitig Akteneinsicht. Trotz Widerspruch müssen Sie den geforderten Beitrag erst einmal zahlen, ansonsten drohen Zinsen und Säumnisgebühren.

Den Beitragsbescheid kritisch hinterfragen

Nach den Erfahrungen des VDGN sind viele Beitragsbescheide fehlerhaft. Wurde der Anteil des umlagefähigen Aufwands an den Gesamtkosten für den Straßenausbau oder die Straßenerschließung richtig errechnet und auf die Anliegergrundstücke aufgeschlüsselt?  Handelt es sich im Fall eines Erschließungsbeitrags tatsächlich um eine erstmalige Herstellung der Straße. Wurde der richtige Nutzungsfaktor für Ihr Grundstück angesetzt? Der Teufel steckt im Detail sowohl bei einmaligen als auch im besonderen Fall bei der Erhebung sogenannter wiederkehrender Beiträge. Bei der Bewertung der umfangreichen Unterlagen hilft der VDGN seinen Mitgliedern.

Verbündete  für eine Prozessgemeinschaft suchen

Suchen Sie rechtzeitig Verbündete aus den Reihen Ihrer Nachbarn, die ebenfalls von den Straßenausbaubeiträgen oder Straßenerschließungsbeiträgen betroffen sind. Denn wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie wiederum nur einen Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen, ansonsten erhält der Bescheid Bestandskraft. Um das Prozesskostenrisiko auf viele Schultern zu verteilen und die Kräfte im Rechtsstreit zu bündeln,  empfiehlt sich die Bildung einer Prozessgemeinschaft. Der VDGN hatmit diesem Modell umfangreiche Erfahrungen. Die Erfolgsaussichten einer Prozessgemeinschaft sind auch deshalb höher, weil die Klage intensiver und zeitaufwendiger vorbereitet werden kann als bei einer Einzelklage.

Eine Klage lohnt sich oft

In der Regel lohnt es sich, gerichtlich gegen einen Beitragsbescheid vorzugehen. Die Erfahrungen aus zahlreichen Prozessen, die der VDGN gemeinsam mit ihren Vertrauensanwälten vorbereitet und begleitet hat zeigen das sehr deutlich. Und – so ist das Verwaltungsrecht – nur wer den Prozess führt, hat in der Regel etwas davon. Der Nachbar, der sich nicht gewehrt hat, geht leer aus.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Imformationen zum Thema Straßenbaubeiträge finden Sie auf der Seite unseres Mitgliedsvereins VSSD (bitte anklicken).

VDGN-Ratgeberheft zum Thema Straßenausbau